Modul C: Justiz im Nationalsozialismus – Handlungsspielräume im Strafvollzug

Christoph Bitterberg

 

Zielgruppen
Gruppen, die im Strafvollzug arbeiten oder für den Strafvollzugsdienst ausgebildet werden, RechtsreferendarInnen sowie JustizmitarbeiterInnen

 

Thema, Fragestellung und Ziele
In diesem Modul stehen Handlungsspielräume und das Verhalten von MitarbeiterInnen im nationalsozialistischen Strafvollzug im Mittelpunkt. Die SeminarteilnehmerInnen nehmen in den Blick, wie Strafvollzugsbeamte auf den verschiedenen Ebenen damit umgingen, Teil der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik zu sein, von den unmittelbar mit den Gefangenen arbeitenden Beamten (Wacht- und Werkmeister) über Ärzte bis hin zum Leitungspersonal (Anstaltsleiter und Präsident des Strafvollzugsamtes).

 

Sie erfahren, wie virulent der Antisemitismus in den Vollzugsanstalten war und wie sehr der rassistische und rassenhygienische Diskurs der nationalsozialistischen Gesellschaft den Arbeitsalltag der Beamten und Angestellten durchdrang. Vor diesem Hintergrund setzen sie sich damit auseinander, welche Handlungsspielräume die MitarbeiterInnen im Strafvollzug unter den gegebenen Bedingungen hatten und wie diese genutzt wurden. So war das Vollzugspersonal nicht gezwungen, die Gefangenen schlecht zu behandeln, trotzdem kam es zu Übergriffen und nachteiligen Beurteilungen von Gefangenen. Jedoch gab es auch Personen, die sich menschlich verhielten.

 

Der Arbeitsalltag im Strafvollzug war und ist stark von Regeln und Dienstvorschriften geprägt. Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung mit Handlungsspielräumen im Strafvollzug während des Nationalsozialismus erhalten die TeilnehmerInnen Gelegenheit, sich über die Rahmenbedingungen ihrer heutigen Arbeit im Strafvollzug auszutauschen. Sie können über ihre von Regeln, Dienstvorschriften und Sachzwängen geprägte Arbeitssituation diskutieren und im gemeinsamen Gespräch eigene Gestaltungsmöglichkeiten ausloten. Welche Verantwortung trägt der Einzelne, auch wenn er einen „Dienst nach Vorschrift“ ausübt? Inwiefern haben Rechte von Gefangenen den Zweck, diese in ihrer Haftsituation vor Unrecht zu schützen? Vor dem historischen Hintergrund eröffnen sich neue Perspektiven auf diese Fragen.