Projektansatz

Unabhängig von der politischen Verfasstheit einer Gesellschaft sind Angehörige von Justiz, Militär, Polizei und Verwaltung mit besonderen Machtbefugnissen ausgestattet und tragen Verantwortung im institutionell-staatlichen Kontext. Die Zuarbeit und bereitwillige Initiative von MitarbeiterInnen staatlicher Behörden und Ämter machte die menschenverachtende Politik der Nationalsozialisten erst möglich. In den Seminaren beschäftigen sich die TeilnehmerInnen an einem Ort nationalsozialistischen Unrechts mit dem Selbstverständnis der staatlichen Organisationen und der dort Beschäftigten im Nationalsozialismus. Daran anknüpfend wird das Selbstverständnis von Institutionen, Behörden und ihrer MitarbeiterInnen in Hinblick auf die Wahrnehmung ihres heutigen staatlichen und öffentlichen Auftrages behandelt.

 

Bei der Entwicklung der Seminarmodule wählten wir Themen aus, bei denen sich die historische Perspektive als fruchtbar für die Auseinandersetzung mit aktuellen menschenrechtlichen Fragen erwies. Ziel ist es, die TeilnehmerInnen, ausgehend von der Beschäftigung mit institutionellem Handeln im Nationalsozialismus, zu einer kritischen Reflexion der eigenen beruflichen Praxis anzuregen. Drei Aspekte kristallisieren sich dafür als zentral heraus: die Betrachtung von Veränderungsprozessen in Institutionen und in der Gesellschaft, die Frage nach Handlungsspielräumen, und die Bedeutung von Grund- und Menschenrechten im beruflichen Kontext.