Modul K: Entnazifizierung, rechtliche Aufarbeitung und Kontinuitäten in der polizeilichen Arbeit nach 1945

Andreas Strippel

 

Zielgruppen
PolizistInnen in Ausbildung- und Weiterbildung, MultiplikatorInnen aus Ausbildungsstätten der Polizei

 

Themen, Fragestellungen und Ziele
Die Frage, wie es mit dem deutschen Staat nach dem Zweiten Weltkrieg weitergehen sollte, beschäftigte die alliierten Siegermächte frühzeitig und in den Jahren 1945 bis 1948 ergriffen sie zahlreiche Maßnahmen, um das besetzte Land zu entnazifizieren und zu demokratisieren. Nach der Gründung der beiden deutschen Staaten lag diese Frage dann in deren Verantwortung. Die Entwicklung in Westdeutschland war von der Integration ehemaliger Eliten und Funktionsträger des NS-Staates in die Nachkriegsgesellschaft geprägt. Das galt auch für die Kriminal- und Schutzpolizei.
Mit dem Ende des Nationalsozialismus bildete sich innerhalb der Polizei der Mythos aus, ihre Mitglieder hätten sich an Recht und Gesetz gehalten und seien unpolitische fachliche Experten gewesen, die nur Befehle befolgt hätten. Das polizeiliche Handeln im Nationalsozialismus wurde damit legitimiert und zugleich verharmlost. Diese Selbstentlastung erhielt Einzug in die öffentliche Meinung, indem sie von ehemaligen Polizisten publizistisch verbreitet wurde. Hervorzuheben sind für die Kriminalpolizei Walter Zirpins sowie Bernhard Wehner, die für den SPIEGEL schrieben, und die in der Redaktion von den beiden ehemaligen Offizieren des Sicherheitsdienstes des Reichsführer-SS, Horst Mahnke und Georg Wolff, unterstützt wurden. Der Mythos der rechtsstaatlichen Bindung der Kriminalpolizei im Nationalsozialismus hatte neben der Entlastungsfunktion den Effekt, dass sich die Kriminalpolizei in den 1950er-Jahren in ihren Konzepten weitgehend an der gesetzlich vorgeschriebenen Gewaltentrennung und Rechtsbindung orientierte.

 

Das Modul verfolgt zwei Ziele. Erstens thematisiert es die juristische Aufarbeitung der Beteiligung der Polizei an den nationalsozialistischen Verbrechen. Das zweite Ziel besteht darin, die personellen und konzeptionellen Kontinuitäten unter den veränderten Rahmenbedingungen der Demokratie zu erarbeiten.
Die personellen Kontinuitäten in der Kriminalpolizei und die damit verbundenen strukturellen und konzeptionellen Kontinuitäten in Westdeutschland sollen von den TeilnehmerInnen an ausgewählten Beispielen erfasst werden. Darüber hinaus soll deutlich werden, welche Konsequenzen aus den NS-Verbrechen gezogen wurden und wie juristisch mit ihnen umgegangen wurde.