Modul E: Juristische Ahndung von NS-Verbrechen, Entnazifizierung und die Entwicklung des Schutzes der Menschenrechte

Ulrike Pastoor/Oliver von Wrochem

 

Zielgruppen

Das Modul eignet sich für alle Seminargruppen, die Vertiefungen vor allem für MitarbeiterInnen aus Justiz, Polizei und Verwaltung

 

Thema, Fragestellung und Ziele

Bereits während des Zweiten Weltkrieges berieten die Alliierten über Instrumente zur Ahndung der nationalsozialistischen Verbrechen wie auch über Möglichkeiten zur Entnazifizierung und Demokratisierung der deutschen Gesellschaft. Zeitgleich wurde auf internationaler Ebene die Gründung der Vereinten Nationen vorbereitet, zu deren Zielen die Friedenserhaltung und die Einhaltung der Menschenrechte gehören. Es folgten in den ersten Nachkriegsjahren mehrere internationale Verträge, um künftig die Rechte von Menschen besser schützen und im Falle von Massenverbrechen und Menschenrechtsverletzungen effektiver gegen Staaten intervenieren zu können.

 

In diesem Modul setzen sich die TeilnehmerInnen zunächst mit der juristischen Ahndung von NS-Verbrechen auseinander, insbesondere den alliierten Prozessen, aber auch Verfahren vor deutschen Gerichten nach Kriegsende. Darüber hinaus beschäftigt sich die Gruppe mit der Entnazifizierung, insbesondere des öffentlichen Dienstes. Vertiefend werden hierzu personelle und strukturelle Kontinuitäten und Brüche innerhalb von Polizei und Verwaltung beleuchtet.

 

In einem zweiten Schritt werden die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) als Reaktionen der Vereinten Nationen auf die nationalsozialistischen Verbrechen in den Blick genommen sowie ihr jeweiliger Entstehungskontext und ihre wesentlichen Inhalte erörtert. Personen, die an beiden Konventionen mitgearbeitet haben, werden vorgestellt und die Umsetzung der Menschenrechtserklärung in internationalen Konventionen zum Menschenrechtsschutz erläutert. Anhand aktueller Beispiele können die TeilnehmerInnen vertiefend die Bedeutung einzelner Menschenrechtsartikel für ihr berufliches Handeln herausarbeiten und auf diese Weise über Menschenrechtsfragen im beruflichen Kontext reflektieren. Mit Gruppen von MitarbeiterInnen der Polizei und Justiz bietet es sich an, den Schwerpunkt auf das Folterverbot (Art. 5, AEMR) zu legen und die Arbeit des vom Europarat eingerichteten „Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ (CPT) vorzustellen. Ziel des Moduls ist es, die Konsequenzen aufzuzeigen, die aus den nationalsozialistischen Verbrechen gezogen wurden. Insbesondere soll deutlich werden, welche Funktion den europäischen und internationalen Regelungen zur Kontrolle staatlicher Gewalt und zum Schutz von Freiheits- und Sicherheitsrechten zukommt.